Begrenzung der 1%-Regelung auf Fahrzeuge, die zu mehr als 50% betrieblich genutzt werden

Juli 20th, 2006

Mit dem Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen vom 28.04.06 wurde § 6 Abs. 1 Nr. 4 S.2 EStG geändert.
Aufgrund dieser Änderung ist die pauschale Ermittlungsmethode für die private Kraftfahrzeugnutzung (1%-Regelung) nur noch anwendbar, wenn das Kraftfahrzeug zu mehr als 50% betrieblich genutzt wird.
Die Neuregelung ist erstmals für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 31.12.2005 beginnen (§ 52 Abs. 16 S.15 EStG).

>> Änderung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG (PDF 37KB)
>> Bundesministerium der Finanzen


Wechsel in die PKV sollte kurzfristig erfolgen

Juli 20th, 2006

Die Eckpunkte zu einer Gesundheitsreform 2006 sollen bislang freiwillig versicherten Verbrauchern den Wechsel in die Private Krankenversicherung erschweren.

So heißt es unter Ziffer 16 (Verhältnis der PKV zur GKV): „Der Wechsel freiwillig versicherter Arbeitnehmer von der GKV zur PKV ist ab dem Stichtag 3. Juli 2006 nur dann möglich, wenn in drei aufeinander folgenden Jahren die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten wird.“
Das bedeutet, dass Versicherte, welche nach der alten Regelung jetzt hätten wechseln können, nun noch 2 Jahre warten müßten. Das bedeutet ebenfalls, dass wegen des Altersnachteils höhere Prämien fällig werden und bei einer Erkrankung ggf. der Wechsel ganz versagt bliebe.

Ein möglicher Stichtag könnte der 3 Juli sein. Allerdings erklärte die Pressestelle des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) auf Anfrage, daß sie keine Angaben zu Zeitplänen und Auswirkungen machen könne, solange kein Gesetzentwurf vorliege. Da als Stichtag spätestens der Tag des Gesetzesbeschlusses gilt, sollten Wechselwillige umgehend handeln, damit ihre Mitgliedschaft in der PKV vor diesem Termin rechtsgültig ist.


Selbstständige 1%-Regelung

April 19th, 2006

Die Bundesregierung plant nach Angaben des Wirtschaftsdienstes Versicherungsmakler einen genaueren Nachweis zwischen betrieblicher und privater Nutzung.
Diesen Nachweis genauer Anteile privater und dienstlicher Nutzung (die genauen gefahrenen Kilometer je Kalenderjahr bzw. Veranlagungszeitraum) kann sich der selbstständige Unternehmer derzeit noch ersparen, wenn er die pauschalierte 1% Methode wählt.
Bei der 1%-Regelung handelt es sich um eine pauschalierte Abgeltung der privaten Nutzung dienstlicher Fahrzeuge.
Danach müssen ein Prozent, bei Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte zusätzlich 0,03 Prozent je Entfernungskilometer vom Brutto-Listenpreis des Fahrzeugs als zusätzliche, steuerpflichtige Betriebseinnahme ausgewiesen werden.

Sollte das „Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen” wie vorgesehen in Kraft treten, wird sich das rückwirkend zum 1.1.2006 auswirken.
Dann müsste ab sofort nachgewiesen werden, dass ein Fahrzeug zu mindestens 50 Prozent dienstlich genutzt wurde, wenn die pauschalierte Methode angewendet werden soll.

Eine Arbeitsgruppe der Bundesregierung prüft derzeit, ob es für bestimmte Berufsgruppen Ausnahmeregelungen geben soll / kann. Laut des Wirtschaftsdienstes Versicherungsmakler sollen Handelsvertreter in diese Regelung einbezogen werden, welches dann auch für Versicherungsmakler gelten dürfte.

>> Wirtschaftsdienstes Versicherungsmakler


Coaching im Versicherungswesen

März 20th, 2006

Das Unternehmen DiCon hat sich unter anderem auf Coaching spezialisiert. Die Bandbreite umfasst Profilcoaching, Karrierecoaching, Teamcoaching, Kompetenz- und Verhaltenscoaching, Konfliktcoaching, Selbstcoaching und Gesundheitsberatung.
Des Weiteren erhalten Sie auf einer Spezialseite viele Informationen und Hintergründe zum Thema Coaching.
Neben den verschiedenen Arten des Coachings werden auch viele angrenzende Themen genauer erklärt und Seminare angeboten. Dies kann auch in Einzelgesprächen und in Form einer Individualanalyse stattfinden.

>> www.dicon.eu

Die Unternehmensberatung bietet seine Leistungen auch in den folgenden Städten an:

Berlin
Bremen
Frankfurt
Hamburg
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München
Nürnberg
Stuttgart


Trends in der Versicherungswirtschaft

März 14th, 2006

Das Beratungsunternehmen Capgemini veröffentlicht auf ihrer Webseite eine aktuelle Studie über die Trends in der Versicherungswirtschaft.
Für einen repräsentativen Durchschnitt der Versicherungsbranche wurden 38 Entscheidungsträgern deutscher
Versicherungsunternehmen befragt. Die Teilnehmer arbeiten im mittleren und oberen Management von kleinen, mittelgroßen
und großen Versicherungskonzernen.

Ergebnis:
Die Industrialisierung macht auch vor der Versicherungsbranche nicht halt.

Die Studie gibt es als kostenlosen Download:
>> Trends in der Versicherungswirtschaft
>> www.de.capgemini.com