Januar 24th, 2007
In der Regel kommen die Versicherungen für Schäden, welche durch Wind und Regen verursacht wurden, erst ab Windstärke 8 auf. Im Zweifelsfall erkundigen sich die Versicherungen bei den Wetterdiensten über die tatsächlich gemessenen Windstärken.
Erst ab dieser Windstärke sprechen die Versicherer von einem Sturmschaden.
Ausgenommen sind davon Schäden durch Hochwasser und Sturmfluten. Diese Schäden werden von einer erweiterten Elementarschadenversicherung gedeckt.
Welche Schäden von welcher Versicherung endschädigt werden, hängt davon ab, welche Schäden wo entstanden sind.
Wohngebäudeversicherung: für Schäden am Haus und Dingen, die mit dem Haus fest verbunden sind. Bei Mietwohnungen ist dies Angelegenheit des Vermieters.
Hausratversicherung: beschädigte Wohngegenstände wie Möbel und Dinge, die im Haus untergebracht waren.
Teilkaskoversicherung: bei Stumschäden am Auto kommt die Teilkaskoversicherung des Autohalters auf.
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz gibt auf ihren Seiten Hinweise für Versicherungnehmer.
>> Direkter Link zu Versicherungsleistungen bei Überschwemmungs- und Sturmschäden der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
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Januar 8th, 2007
Zum Jahresbeginn 2007 hat der Gemeinsame Bundesausschuss der Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und Krankenkassen festgelegt, dass Akupunktur als Behandlungsmethode bei chronischen Kniegelenks- und Rückenschmerzen als Kassenleistung gilt.
Jedoch dürften nur besonders qualifizierte Ärzte auf Kassenkosten akupunktieren.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist ein Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten, Krankenkassen und Krankenhäusern. Seine Aufgabe ist es zu konkretisieren, welche ambulanten oder stationären medizinischen Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind und somit zum Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung gehören.
>> G-BA
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Dezember 29th, 2006
Bisher spielte die Rürup-Rente für Selbstständige in der Altersvorsorge keine gewichtige Rolle.
Das lag wohl auch an der komplizierte Regelung des Einkommensteuergesetzes. In bestimmten Fällen wurde kein einziger Cent der Beiträge dafür steuerlich berücksichtigt.
Das neue Jahressteuergesetz 2007 ändert dies.
Jetzt sind Beiträge in die Rürup-Rente auch bei Selbstständigen ab dem ersten Euro steuerlich absetzbar.
Speziell diese Regelung wird rückwirkend zum 1. Januar 2006 angepasst.
>> Bundesministerium der Finanzen
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Oktober 31st, 2006
Die private Krankenversicherung, manchmal auch nur PKV genannt, ist eine freiwillige Versicherung für die Absicherung der Behandlungskosten einer Erkrankung, eines Unfalls oder bei Mutterschaft. Eine private Krankenversicherung können alle Personen in Anspruch nehmen, die nicht versicherungspflichtig sind. Diese sind erstmals Selbstständige, Freiberufler und Beamte, aber auch Angestellte und Arbeiter, deren Einkommen die Versicherungspflichtgrenze überschreitet. Sie können die PKV als Vollversicherung, also mit der Absicherung aller Krankheitskosten, aber auch als Teilversicherung, mit der Absicherung eines Krankheitskosten-Anteils, abschließen. Die Versicherungspflichtige sind hier auch nicht ausgeschlossen, sie können die dritte Form der privaten Krankenversicherung benaspruchen und zwar die Zusatzversicherung, um die Mangeln der gesetzlichen Krankenversicherung zu ersetzen.
Der Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung wird auch ermöglicht, die Voraussetzung ist nur, dass man die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigen muss. Bei diesem Wechsel muss man sich einiger Sachen bewusst sein, sonst könnten die neuen Informationen sehr überraschend wirken:
Der Vertrag bei der PKV ist nicht einkommensabhängig, sondern abhängig von dem Gesundheitszustand, wie Geschlecht, Eintrittsalter oder Vorerkrankungen, die zusätzliche Risiken darstellen.
- Familienangehörige sind in dem Vertrag nicht eingeschlossen, sie werden separat abgesichert, an Hand ihres individuellen Gesundheitszustandes, aber mit vielseitigen Kosten-Vorteile und -Angebote.
- Das Sachleistungsprinzip der GKV, wird mit dem Kostenerstattungsprinzip ersetzt. Die Versicherungsnehmer können auch hier die direkte Abrechnung dem Versicherer und Leistungserbringer überlassen, aber meistens zahlen sie selbst und die Kosten werden von dem Versicherer erstattet. Vorteil ist, dass dabei die Zuzahlungen wegbleiben.
- Der Gedanke der gesetzlichen Krankenversicherung nur Leistungen zu gewähren, die “ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich” sind, gilt bei der privaten krankenversicherung nicht. Hier können alle Leistungen beansprucht werden, die in irgendeiner Weise dem Patienten hilflich sein könnten, also auch Alternative Heilmethoden und Alternative Medikamenten.
- Die PKV bietet mehrere Leistungen mit vollständiger Kostenerstattung. Beispiel auf diese Zusatzleistungen sind die Sehhilfen, Zahnersatz, Kieferorthopädische Behandlungen, aber auch Leistungen die Bequemlichkeit und Wahlmöglichkeiten anbieten, wie die Wahl des Krankenhauses, des Zimmers und des Arztes.
Die private Krankenversicherung bietet Schutz und Sicherheit, aber auch Bequemlichkeit und eine gute Ausgleichung für die Versicherungsnehmer der gesetzlichen Krankenversicherung, die zu eine private Krankheits-Vollversicherung gar nicht die Chance haben.
>> Vergleiche private Krankenversicherung
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August 8th, 2006
Ein Ersatzauto nach einem Unfall konnte bisher die Versicherer teuer zu stehen kommen. Nicht selten waren die Kosten mehr als doppelt so teuer wie die normalen Tarife der Autovermieter.
Nach einem heute veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) müssen Autovermieter ihre Kunden “deutlich und unmissverständlich darauf hinweisen“, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung die sogenannten teueren Unfallersatztarife möglicherweise nicht in vollem Umfang erstattet.
Tun sie das nicht, können die Vermieter auf ihren Kosten sitzenbleiben. Nur wenn die Kunden bereit sind, die Differenz selber zu zahlen, können die Autovermieter sicher sein, dass ihre überhöhten Tarife bezahlt werden.
>> Bundesgerichtshof
>> (AZ: XII ZR 50/04)
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