Ab wann die Versicherung für Sturmschäden aufkommt

In der Regel kommen die Versicherungen für Schäden, welche durch Wind und Regen verursacht wurden, erst ab Windstärke 8 auf. Im Zweifelsfall erkundigen sich die Versicherungen bei den Wetterdiensten über die tatsächlich gemessenen Windstärken.

Erst ab dieser Windstärke sprechen die Versicherer von einem Sturmschaden.

Ausgenommen sind davon Schäden durch Hochwasser und Sturmfluten. Diese Schäden werden von einer erweiterten Elementarschadenversicherung gedeckt.

Welche Schäden von welcher Versicherung endschädigt werden, hängt davon ab, welche Schäden wo entstanden sind.

Wohngebäudeversicherung: für Schäden am Haus und Dingen, die mit dem Haus fest verbunden sind. Bei Mietwohnungen ist dies Angelegenheit des Vermieters.

Hausratversicherung: beschädigte Wohngegenstände wie Möbel und Dinge, die im Haus untergebracht waren.

Teilkaskoversicherung: bei Stumschäden am Auto kommt die Teilkaskoversicherung des Autohalters auf.

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz gibt auf ihren Seiten Hinweise für Versicherungnehmer.

>> Direkter Link zu Versicherungsleistungen bei Überschwemmungs- und Sturmschäden der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

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