Akupunktur auf Rezept

Zum Jahresbeginn 2007 hat der Gemeinsame Bundesausschuss der Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und Krankenkassen festgelegt, dass Akupunktur als Behandlungsmethode bei chronischen Kniegelenks- und Rückenschmerzen als Kassenleistung gilt.

Jedoch dürften nur besonders qualifizierte Ärzte auf Kassenkosten akupunktieren.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist ein Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten, Krankenkassen und Krankenhäusern. Seine Aufgabe ist es zu konkretisieren, welche ambulanten oder stationären medizinischen Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind und somit zum Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung gehören.

>> G-BA

Comments are closed.