Rürup-Rente für Selbstständige
Bisher spielte die Rürup-Rente für Selbstständige in der Altersvorsorge keine gewichtige Rolle.
Das lag wohl auch an der komplizierte Regelung des Einkommensteuergesetzes. In bestimmten Fällen wurde kein einziger Cent der Beiträge dafür steuerlich berücksichtigt.
Das neue Jahressteuergesetz 2007 ändert dies.
Jetzt sind Beiträge in die Rürup-Rente auch bei Selbstständigen ab dem ersten Euro steuerlich absetzbar.
Speziell diese Regelung wird rückwirkend zum 1. Januar 2006 angepasst.