Unfallersatztarif

Ein Ersatzauto nach einem Unfall konnte bisher die Versicherer teuer zu stehen kommen. Nicht selten waren die Kosten mehr als doppelt so teuer wie die normalen Tarife der Autovermieter.
Nach einem heute veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) müssen Autovermieter ihre Kunden “deutlich und unmissverständlich darauf hinweisen“, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung die sogenannten teueren Unfallersatztarife möglicherweise nicht in vollem Umfang erstattet.
Tun sie das nicht, können die Vermieter auf ihren Kosten sitzenbleiben. Nur wenn die Kunden bereit sind, die Differenz selber zu zahlen, können die Autovermieter sicher sein, dass ihre überhöhten Tarife bezahlt werden.

>> Bundesgerichtshof
>> (AZ: XII ZR 50/04)

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