Wechsel in die PKV sollte kurzfristig erfolgen
Die Eckpunkte zu einer Gesundheitsreform 2006 sollen bislang freiwillig versicherten Verbrauchern den Wechsel in die Private Krankenversicherung erschweren.
So heißt es unter Ziffer 16 (Verhältnis der PKV zur GKV): „Der Wechsel freiwillig versicherter Arbeitnehmer von der GKV zur PKV ist ab dem Stichtag 3. Juli 2006 nur dann möglich, wenn in drei aufeinander folgenden Jahren die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten wird.“
Das bedeutet, dass Versicherte, welche nach der alten Regelung jetzt hätten wechseln können, nun noch 2 Jahre warten müßten. Das bedeutet ebenfalls, dass wegen des Altersnachteils höhere Prämien fällig werden und bei einer Erkrankung ggf. der Wechsel ganz versagt bliebe.
Ein möglicher Stichtag könnte der 3 Juli sein. Allerdings erklärte die Pressestelle des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) auf Anfrage, daß sie keine Angaben zu Zeitplänen und Auswirkungen machen könne, solange kein Gesetzentwurf vorliege. Da als Stichtag spätestens der Tag des Gesetzesbeschlusses gilt, sollten Wechselwillige umgehend handeln, damit ihre Mitgliedschaft in der PKV vor diesem Termin rechtsgültig ist.