Selbstständige 1%-Regelung

Die Bundesregierung plant nach Angaben des Wirtschaftsdienstes Versicherungsmakler einen genaueren Nachweis zwischen betrieblicher und privater Nutzung.
Diesen Nachweis genauer Anteile privater und dienstlicher Nutzung (die genauen gefahrenen Kilometer je Kalenderjahr bzw. Veranlagungszeitraum) kann sich der selbstständige Unternehmer derzeit noch ersparen, wenn er die pauschalierte 1% Methode wählt.
Bei der 1%-Regelung handelt es sich um eine pauschalierte Abgeltung der privaten Nutzung dienstlicher Fahrzeuge.
Danach müssen ein Prozent, bei Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte zusätzlich 0,03 Prozent je Entfernungskilometer vom Brutto-Listenpreis des Fahrzeugs als zusätzliche, steuerpflichtige Betriebseinnahme ausgewiesen werden.

Sollte das „Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen” wie vorgesehen in Kraft treten, wird sich das rückwirkend zum 1.1.2006 auswirken.
Dann müsste ab sofort nachgewiesen werden, dass ein Fahrzeug zu mindestens 50 Prozent dienstlich genutzt wurde, wenn die pauschalierte Methode angewendet werden soll.

Eine Arbeitsgruppe der Bundesregierung prüft derzeit, ob es für bestimmte Berufsgruppen Ausnahmeregelungen geben soll / kann. Laut des Wirtschaftsdienstes Versicherungsmakler sollen Handelsvertreter in diese Regelung einbezogen werden, welches dann auch für Versicherungsmakler gelten dürfte.

>> Wirtschaftsdienstes Versicherungsmakler

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