Förderung privater Pflegeversicherungen entfallen

Mit dem Alterseinkünfte-Gesetz ist seit 1.1.2005 die bisherige Förderung privater Pflegeversicherungen entfallen.
Bis Ende 2004 konnten Beiträge zu zusätzlichen, privaten Pflegeversicherungen als Vorsorgeaufwendungen besonders geltend gemacht werden. Alle ab Jahrgang 1958 Geborenen konnten Beiträge bis zu 184 Euro im Jahr absetzen.
Seit 1.1.2005 ist dieser Sonderausgabenabzug entfallen. Lediglich Selbstständige können die Aufwendungen im Rahmen ihrer gesamten Vorsorgeaufwendungen und bis zu einem Betrag von 2.400 Euro im Jahr geltend machen.

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