Neue Beitragsbemessungsgrenzen für Pflichtversicherungen
Ab dem 1. Januar 2006 gelten in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung neue Grenzwerte für die Versicherungspflicht und die Beitragsbemessung.
Arbeitnehmer, die sich privat krankenversichern wollen, müssen mindestens 47.250 Euro jährlich (monatlich 3.937,50 Euro) verdienen, um aus der gesetzlichen in eine private Krankenversicherung zu wechseln.
Für Arbeitnehmer, die bereits seit 2002 oder früher privat versichert waren, gilt seit dem 1.1.2006 eine Pflichtversicherungsgrenze von 42.750 Euro.
Ab dem 1. Januar werden auf Einkommen bis zu einer Höhe von 42.750 Euro im Jahr (monatlich 3.562,50 Euro) Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge erhoben.
Einkommen, die darüber hinausgehen, wird nicht mehr mit Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen belastet.
In der Rentenversicherung gilt in den alten Bundesländern künftig die Beitragsbemessungsgrenze von 5.250 Euro im Monat.
In den neuen Bundesländern bleibt es bei 4.400 Euro.