Unisex Tarife

Ab 2006 müssen Versicherungsgesellschaften einheitliche Unisex Tarife für ihre Riester-Renten einführen, damit Männer und Frauen für gleiche Beiträge auch gleich hohe Rentenleistungen erhalten.

In der Umsetzung heißt das:
Die rund 3500 erhältlichen Riester-Versicherungsprodukte müssen bis zum 31. Dezember 2005 auf Unisex-Tarife umgestellt werden. Anderenfalls entfällt für sie die staatliche Förderung. Bereits abgeschlossene Riester-Verträge bleiben von der Änderung jedoch unberührt.

Die staatliche Förderung steigt von 76 auf 114 Euro, die Kinderzulage von 92 auf 138 Euro. Sonderausgaben können bis zu einem Höchstbetrag von 1575 Euro geltend gemacht werden.

Achtung: Dies betrifft nur geförderte Rentenversicherungen, nicht aber geförderte Fonds- oder Banksparpläne.

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